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Mit der Planung für diese Doppelhaushälfte wurde begonnen als die andere Doppelhaushälfte verkauft und bereits ohne Architekt mittels Generalunternehmer saniert wurde. Nach kurzer Zeit stellte sich jedoch heraus, dass in der Nachbarhälfte gravierende Mängel der scheinbaren energetischen Sanierung zu Hauf vorhanden waren. Nach Bauteilöffnung aller wichtigen Detailpunkte wurde klar, dass die beauftragte Firma in allen Bereichen ohne jeden Sachverstand gepfuscht hatte. Mittels Sachverständigem und Anwalt klagte der Nachbar sein Recht auf ein mängelfreies Bauwerk ein. Die Konsequenz: Das gesamte Dach inklusive Dämmung und die komplette Außenwanddämmung wurden wieder rückgebaut. Als die Haushälfte unseres Bauherren mittels professioneller Planung, Ausschreibung, Bauleitung und fachgerechter Ausführung energetisch ertüchtigt wurde, begann der Sanierungsprozess mit der gleichen Firma beim Nachbarn noch einmal von vorne! Allerdings nicht ohne erneute Komplikationen und Intervention des Sachverständigen. Nach Fertigstellung unseres Projektes war das Nachbarhaus noch immer eingerüstet. Der Beweggrund unseres Bauherren für eine Sanierung mit erfahrenem Planer war auch „die Schäden des Nachbarn zu vermeiden“ (Zitat). Ganz nebenbei ist ein Gebäude entstanden, das aufgrund der Reduktion der Schallbelastung durch den Flugverkehr des Frankfurter Flughafens und aufgrund des niedrigen Energiebedarfs den Bewohnern neue Behaglichkeit schenkt.


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