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Der Energieausweis

Der Energieausweis (umgangssprachlich Energiepass) stellt eine Bewertung des Gebäudes nach seinem Energiestandard dar. Ausgestellt werden können: Bedarfsausweise, die auf einer detaillierten Bewertung der relevanten Bau- und Anlagenteile beruhen oder Verbrauchsausweise, die auf der Auswertung der Brennstoffverbräuche beruhen. Im Energieausweis sind immer auch Modernisierungsempfehlungen enthalten, die Hinweise geben, mit welchen Maßnahmen die energetische Effizienz kostengünstig gesteigert werden kann. Alle Energieausweise für Bestandsgebäude haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Zwischen diesen Energieausweisen herrscht bis einschließlich 31. September 2008 Wahlfreiheit. Nur bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab dem 1.10.2008 wird bei unsanierten Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind, der Bedarfsausweis vorgeschrieben sofern sie den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht aufweisen.

Die Vorlage der Energieausweise ist für Verkauf und Vermietung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden verpflichtend. Anhand von Vergleichswerten im Energieausweis haben Mieter und Käufer dann die Möglichkeit, die energetischen Qualitäten des Gebäudes einfach zu beurteilen.

Ab folgenden Fristen soll Käufern und Mietern der Enegieausweis zugänglich gemacht werden

ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965
ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude
ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude.

Grundlage hierfür ist die EnEV (EnergieEinsparVerordnung) und die DIN V 18599.




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