Nichtwohngebäude
Ab dem ab 1. Juli 2009 gilt der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude bei Vermietung oder Verkauf. Dieser stellt einen Nachweis im öffentlich rechtlichen Sinne dar. Die Grundlage für eine Berechnung gibt die DIN V 18599 vor. Ob ein verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis für Sie sinnvoll ist können wir oft schon in einem kurzen unverbindlichen Gespräch klären.
Auch wenn der Energieausweis Modernisierungsvorschläge beinhaltet, so schöpfen diese aufgrund der Randbedingungen aus der DIN (Norm) sicherlich nicht die individuellen Einsparpotentiale Ihres Unternehmens aus.
Sollen Maßnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs umgesetzt werden, ist die im Rahmen des KMU Programms bezuschusste Energieeffizienzberatung mit Entwicklung einer detaillierten und individuellen Strategie zur Energieeffizienz die zielführende Alternative. Der Energiebedarf setzt sich im Unternehmen aus Wärme-, Kälte-, elektrischem- und Lüftungsbedarf zusammen. Das Reduktionspotential wird bei einer genauen Betriebsanalyse ermittelt.
Weiterführende Artikel zu Thema:
KfW Impuls
Energieeffizienzberatung Kleine und Mittlere Unternehmen
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